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F. A. C. Prestel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Joseph Baer & Co., Buchhandlung und Antiquariat [Hrsg.]; Joseph Baer & Co., Buchhandlung und Antiquariat <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Sammlung des verstorbenen Herrn Heinrich Stiebel: Frankfurt a. M. (Band 4): Frankofurtensien, Aeronautik, Judaica, Geschichte, Porträts, kulturhistorische Darstellungen: Versteigerung, den 28. und 29. November 1929 — Frankfurt a. M., 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.24376#0012
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bar-
zahlung.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in
bar oder in Scheck auf Frankfurt a. M. an eine der Unterzeichneten Firmen zu
bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem schriftlichen Einver-
ständnis der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. Bei Ver-
zögerung der Zahlung hat der Käufer für alle sich daraus ergebenden Schäden
(auch für Zins- und Kursverluste) aufzukommen. — Die Unterzeichneten behalten
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 15. Dezember 1929 Zahlung erfolgt
ist, den Verkauf ohne Fristsetzung zu annulieren und vom säumigen Käufer
vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.

5. Von den den Versteigerungsfirmen unbekannten Interessenten können Gebote
oder schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn
der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende,
unbekannte Interessenten werden gebeten, vor der Auktion mit den Unter-
zeichneten in Verbindung zu treten.

6. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihen-
folge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern
zu teilen. Das geringste Gebot bis zu Mark 100.— ist Mark.l.—, über Mark 100.—
Mark 5.—.

7. Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer
nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
ein und dasselbe Gebot abgegeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

8. Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in
keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf
Kosten und Gefahr des Käufers. Während der Dauer der Auktion sind die
Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und bereits bezahlte Blätter heraus-
zugeben.

9. Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande
der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können
Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden. Für etwaigen, bei unsachge-
mäßem Anfassen der Objekte entstandenen Schaden ist der Besucher haftbar.

10. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus-
schließlicher Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.

F. A. C. Prestel / Joseph Baer & Co.

Buchgasse 11a

Telephon Hansa 4577

Frankfurt am Main

Hochstrasse 6

Telephon Hansa 4160

Aufträge übernehmen die bekannten Kunst- und Buchhandlungen
des In- und Auslandes sowie die beiden versteigernden Firmen;

Joseph Baer & Co. und F. A. C. Prestel.
 
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