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Rudolf Bangel; Rudolf Bangel [Hrsg.]; Ament, Lilli [Bearb.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 350): Verzeichniss der Antiquitäten- und Gemälde-Sammlung, welche im Auftrage von Frau Oberst Lilli Ament Wwe in Bamberg Montag, den 9. April 1894 durch den Auctionator Rudolf Bangel ... öffentlich versteigert wird: dieselbe besteht aus den hervorragenden Stückevon Elfenbein- und Holzschnitzereien, Dosen, Möbeln, Porzellan, Glas, Emaillen, Miniaturen und Gemälden etc. der bekannten Sammlung Buchner, Bamberg — Frankfurt a.M.: Bangel, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.56588#0006
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen
Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.

Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 5°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. I.-—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Steigerer davon zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen, oder Gegenstände sollten sie gleich bezahlt
sein, abzugeben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich befinden, und können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator
Rudolf Bangel.
 
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