Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.— , über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens
abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Grössen verstehen sich ohne Rahmen in Centimeter
und bedeutet die erste Zahl die Breite, die zweite die Höhe.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
welchem sie sich befinden, und können Reclamationen nach
erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werdens angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.— , über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens
abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Grössen verstehen sich ohne Rahmen in Centimeter
und bedeutet die erste Zahl die Breite, die zweite die Höhe.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
welchem sie sich befinden, und können Reclamationen nach
erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werdens angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.