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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 445): Verzeichniss der Gemälde älterer Meister, die Sammlungen der Herren Anton Paris, hier und Edm. Krentzlin in Berlin, sowie aus hiesigem altem Privatbesitz: welche Donnerstag, den 13. Mai 1897 ... versteigert werden — Frankfurt am Main, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.23595#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 100/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über
Mk. 100.—- mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommeu getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gemälde, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkauf®, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gemälde werden ohne Garantie der Aechtheit und in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden, und können
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.

Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen in
Centimeter und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite
die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch

Bedingungen der Auction.

Rudolf Bangel.

Telephon 547.
 
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