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Rudolf Bangel; Rudolf Bangel [Hrsg.]; Mayer, Alois [Bearb.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 470/471): Verzeichniss der Gemälde und Kunstblätter erster moderner Meister, China- und Japan-Sammlung hervorragender Qualität, Antiquitäten und Kunstgegenstände, worunter die Sammlung des Herrn Professor Alois Mayer, München, sowie Doubletten aus den Beständen des Museums eines regierenden deutschen Fürsten: Versteigerung: Mittwoch und Donnerstag, den 27. und 28. April 1898 — Frankfurt am Main: Rudolf Bangel, 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.56437#0018
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Oeidraufs=Ordnung.

Die Versteigerung geschieht wie immer, ohne Reserve und nach
der Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete aus-
drücklich das Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird,
sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.

ßedingungen der Huction.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis Mk. 100.— mit
Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5 — mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne
den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Minder-
erlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers —
Während der Dauer der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen oder Gegenstände, sollten sie gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Gemälde lind Blätter werden unter der Garantie, dass sie von
den im Katalog angegebenen Künstlern gemalt sind, versteigert. Bezüglich
des Zustandes werden alle Nummern des Katalogs in demjenigen ver-
kauft, in welchem sie sich befinden, es können Reclamationen nach
erfolgtem Zuschlag in dieser Hinsicht daher nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. verstehen sich ohne Rahmen in
Centimeter und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch

Telephon 547.


Rudolf ßangel

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