Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve. Nur den mit
Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und die Beiwohnung der Auetion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises
zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über
Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
st°ht dem Auotionator das Recht zu, Gegenstände, ’.velche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Kunstgegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung
und Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der
Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu er-
theilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Grössen der Gemälde sind in Centimeter angegeben
und bedeutet die erste Zahl die I-Iöhe, die zweite die Breite.
Sie werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich
befinden und können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht berücksiehtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie
auf Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch
Rudolf Bangel.
Telephon 547.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve. Nur den mit
Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und die Beiwohnung der Auetion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises
zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über
Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
st°ht dem Auotionator das Recht zu, Gegenstände, ’.velche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Kunstgegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung
und Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der
Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu er-
theilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Grössen der Gemälde sind in Centimeter angegeben
und bedeutet die erste Zahl die I-Iöhe, die zweite die Breite.
Sie werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich
befinden und können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht berücksiehtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie
auf Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch
Rudolf Bangel.
Telephon 547.