Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern,
und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebot DifFerenzen entstehen, die Nummer sofort von
Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10°/° des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm arn geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahluug und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. —- Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpfiichtet Rechnung zu ert.heilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezalilt sein, abzugeben.
Reclamationen können nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden, da die Besichtigung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch
ßudolf Bangel.
Telephon 547.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern,
und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebot DifFerenzen entstehen, die Nummer sofort von
Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10°/° des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm arn geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahluug und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. —- Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpfiichtet Rechnung zu ert.heilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezalilt sein, abzugeben.
Reclamationen können nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden, da die Besichtigung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch
ßudolf Bangel.
Telephon 547.