Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung gescliielit nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeiclmete ausdrücklich das
Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zusclilag hei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die ßeiwohnung der Auction gestattet
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk.20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern niclit ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf' Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gelien beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die
Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. sind ohne Rahmen in
Centimeter angegeben und bedeutet die erste Zahl die Höhe,
die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch
Eudolf Bangel.
Telephon 547.
Die Versteigerung gescliielit nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeiclmete ausdrücklich das
Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zusclilag hei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die ßeiwohnung der Auction gestattet
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk.20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern niclit ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf' Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gelien beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die
Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. sind ohne Rahmen in
Centimeter angegeben und bedeutet die erste Zahl die Höhe,
die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch
Eudolf Bangel.
Telephon 547.