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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Editor]; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 570): Verzeichniss von Antiquitäten und Kunstgegenständen u.a. aus der Hinterlassenschaft von Prof. W. Seibt † zu Frankfurt a. M.: Arbeiten in Glas, Porzellan, Fayence, Holz, Metall etc. ... ; Versteigerung 19. Februar 1902 und die folgenden Tage — Frankfurt a. M., 1902

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.21031#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag hei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.

Bedingungen der Auction.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10 °/° des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk.20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100. -
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach dem Auctionstag nicht bezahlt sind,
für Hechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
im benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Kunstwerke gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Kunstwerke werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die
Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch

Telephon 547.

Rudolf Bangel.
 
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