Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 580): Verzeichniss der Antiquitäten und Kunstgegenstände, chinesischen und japanischen Arbeiten, Kunstblätter und Kunstdrucke aus Frankfurter Privatbesitz: Versteigerung 19. Juni 1902 — Frankfurt a. M., 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20938#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verbau fs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich
das Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern, und
wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebot Differenzen entstehen, die Nummer sofort von Neuem
ausgeboten.

r r

Bedingungen der ftuetion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der

Zutritt zur Ausstellung und die Bei wohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld vohlO°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu
Mk. 100.— mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner da-
von zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist der-
selbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung
und Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch
auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion
ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu ertheilen,
oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem
Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden, Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen
die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch

Telephon 547. Rudolf Bangel.

KUNSTBIBLIOTHEK
Staatliche Museen
zu Berlin
 
Annotationen