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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Editor]; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 595): Verzeichniss der Gemälde-Sammlung des sel. Herrn Sussmann Una: gestorben 1899 zu Frankfurt a. M. ; Versteigerung im Auftrage der Erben ... 10. März [1903] — Frankfurt a. M., 1903

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20373#0007
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich
das Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu ent-
richten.

Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg,, bis zu
Mk. 100.— mit Mk. 1.—, über Mk. 100.- mit Mk. 5.-
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Loos.

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös
ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet, Rechnung
zu ertheilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem
Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden, Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.

Die Grössen der Kunstwerke sind, ohne Rahmen, in
Centimetern angegeben: die erste Zahl bedeutet die Höhe,
die zweite die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch
Commissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissen-
hafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
der Käufer gilt Frankfurt a. M.

Telephon 547. Kllllolf Bill Igel.

Bedingungen der Auction.
 
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