Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main>; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 680): Verzeichnis der ausgewählten alten Japan- und China-Arbeiten darunter Bronzen, Keramik, Lacke, Holzschnitzereien, Inros, Tabaktaschen, Netzukes in Holz und Elfenbein, Webereien (hauptsächlich Priestermäntel), Geschnitte Steine: Jade, Bergkristall, Amethyst etc, Stichblätter (Tsubas), Kakemonos, Bildwebereien etc.: II. Teil der Sammlung des Herrn Dr. Max Klein, Berlin : Versteigerung in Frankfurt a.M. ... Mittwoch, den 20. März 1907 ... — Frankfurt a. M., 1907

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.32102#0004
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Rec’nt vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100. — können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.—
mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit mögüchster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet
Rec.hnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahit sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden unter Garantie der Echtheit, aber in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag in Hinsicht auf die Erhaltung können nicht
beriicksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung
bietet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durcn zu-
verlässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf da&
Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpfüchtunger, der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon 547.

Rudolf Bangel.
 
Annotationen