Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 686): Verzeichnis einer englischen Sammlung von Kupferstichen, Holzschnitten, Radierungen, Schabkunstblättern und Ölgemälden alter Meister: Versteigerung in Frankfurt am Main Mittwoch, den 1. Mai 1907 — Frankfurt a. M., 1907

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.31933#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs- Ordnung;.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10 °/0 des Steigpreises zu entrichten.

Qebote bis zu Mk. 20.— können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.— mit
Mk. 1.—, iiber Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Qebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Qebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Qegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, fiir Rechnung des Steigers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne
den,Schuldner davon zu benachrichtigen. Fiir einen etwaigen Minder-
erlös ist derselbe haftbar, während er auf einen Mehrerlös keinen An-
spruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Qefahr
des Steigerers iiber. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Qefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpfiichtet
Rechnung zu erteiien, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Blätter sind von einem hervorragenden Kunstkenner (Autorität)
ibestimmt und dürfte dadurch Gewähr fiir die Echtheit geboten sein, doch
werden sie in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht beriicksichtigt
werden, da die Ausstellung Qelegenheit zur Priifung bietet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die iibliche Provision auf das Qewissenhafteste
ausgefiihrt.

Als vereinbarter Erfiillungsort fiir alle Verpflichtungen der Käuter
gilt Frankfurt a. M.

Telephon 547.

Rudolf Bang-el.
 
Annotationen