Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 707): Verzeichnis der bedeutenden und reichhaltigen Sammlung von China- und Japan-Altertümern und Kunstsachen, während 18-jährigem Aufenthalt des Herrn J. Wilgaard, Landlyst, in China und Japan gesammelt: Versteigerung in Frankfurt a. M.: Dienstag den 28. bis Donnerstag den 30. April 1908 — Frankfurt a. M., 1908

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33128#0005
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Uerkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer
der Reihe zu versteigern.

Dienstag von Nr. 1—350

Mittwoch von Nr. 351—662

Donnerstag von Nr. 663—Schluß.

Bedingungen der fluktinn.

Mur den mit KatalugEn i/ßFSEhenEn PErsonEn ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindEsiEns abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasseibe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf
die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu
erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden ohriE BarantiE für die im Katalog enthaltenen
Angaben und Beschreibungen und in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht
berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.

Die Größen der Kunstwerke sind in Zentimetern angegeben: die
erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite die Breite.

ftufträgE und BEhotE werden angenommen unddurch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

TElephan 547.

Rudolf Bangel.
 
Annotationen