Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.
Bedingungen der Auktion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein
Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. i.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Ubereinkommen getroffen ist, steht dem Unter-
zeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am
geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar,
während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Stei-
gerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft,
in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.
Die Größen der Gemälde sind in Zentimetern angegeben und bedeutet
die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.
Telephon 547.
RUDOLF BANGEL.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.
Bedingungen der Auktion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein
Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. i.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Ubereinkommen getroffen ist, steht dem Unter-
zeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am
geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar,
während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Stei-
gerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft,
in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.
Die Größen der Gemälde sind in Zentimetern angegeben und bedeutet
die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.
Telephon 547.
RUDOLF BANGEL.