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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 753): Verzeichnis der ausgewählten China- und Japan-Sammlung des Herrn W. A. van Veen, Amsterdam: enthaltend Lackarbeiten, Tabakdosen, Pfeifenhalter ... : Versteigerung in Frankfurt a. M., Mittwoch, den 2. bis Freitag, den 4. März 1910 (Katalog Nr. 753) — Frankfurt a. M., 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.30830#0006
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Uerkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer
der Reihe zu versteigern.

f vormiitag Mr. 1—IBS,

Mittwoch | nachmittag „ 17D—3ZZ,

( vormittag „ 3Z3—490,

Donncrstag j nachmitiag ,, 491—B93,

f vormiitag „ B94—898,

Frcitag | nachmittag „ 899 —Schluh.

ÖEdingungEn dEr fluktion.

Mur dEn mit Katalogen VErsEhcncn PErsonsn ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit
M. 5.— mindEstons abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Unter-
zeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf
die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rech-
nung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden untEF BarantiE üef EchthEit, aber in dem
Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag in Hinsicht auf die Erhaltung können nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Beanstandung
der Echtheit muß innerhalb 14 Tagen vom Ablauf der Auktion stattfinden,
andernfalls ihr nicht mehr stattgegeben werden kann.

fiutträgE und BEhutE werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephan 547. Rudolf BangEl.
 
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