Verkaufs - Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10 °o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind
nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten. Die Masse sind in
Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite
Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zu-
verlässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das
Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.
Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände,
entstandenen Schaden ist der Besucher haftbar.
Dienstag No. 1 bis 304
Mittwoch No. 305 bis Schluss.
Bedingungen der Auktion.
Telephon Amt 1, 547.
Rudolf Bangel.
KUNST
BIBLIOTHEK
BERLIN
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10 °o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind
nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten. Die Masse sind in
Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite
Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zu-
verlässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das
Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.
Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände,
entstandenen Schaden ist der Besucher haftbar.
Dienstag No. 1 bis 304
Mittwoch No. 305 bis Schluss.
Bedingungen der Auktion.
Telephon Amt 1, 547.
Rudolf Bangel.
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