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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 799): Verzeichnis der Gemälde, Antiquitäten, Kunstsachen: in Bronze, Silber Porzellan, Elfenbein, ferner Empire-Möbel, ant. Perserteppiche, Stoffe, eine kleine Miniaturen-Sammlung, Waffen u.a. ; im Auftrag eines Nachlaßpflegers aus dem Nachlaß eines Großindustriellen, sowie aus dem Besitz eines Fabrikanten aus Mitteldeutschland und anderem Privatbesitz ; Versteigerung: 7. u. 8. November 1911 — Frankfurt, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.16574#0005
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Uerkaufs-drdnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer
der Reihe zu versteigern.

Dienstag: Hr. 1—Z95

Mittu/nch: „ Z9B—Schlufe.

Bedingungen der Auktion.

Mur den mit Katalogen versEhenen FEFSDnen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit
M. 5.— mindsstEns abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Auktio-
nator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ab-
lauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf
die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rech-
nung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berück-
sichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die
Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten. Die
im Katalog befindlichen Angaben und Beschreibungen werden nicht gewähr-
leistet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet
die Höhe, die zweite Zahl die Breite.

MufträgE und EEbotE werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amt I, 547. Rudolf Bsngel.

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.

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