Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 813): Verzeichnis der alten China- und Japan-Kunstgegenstände: Keramik, Bronze und Metall, Lackarbeiten, Holzschnitzereien, Malereien, Stein-Arbeiten, Stoffe, Schwertstichblätter-Sammlung ...; Versteigerung: Mittwoch u. Donnerstag, den 27. u. 28. März 1912, Frankfurt a. Main — Frankfurt a. Main, 1912

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32610#0011
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
V ßrkauf s~Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Mittwoch No. 1 bis 300
Donnerstag No. 301 bis Schluss.

Bedingungßn der Äuktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Aussteliung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10°/0 des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolgios bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02).

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen An-
spruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahiung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Ge-
legenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den Angaben
der Vorbesitzer beibehalten. Die Masse sind in Zentimeter angegeben.
Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite. Die
Angaben im Katalog werden nicht gewährleistet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver-
lässige Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissen-
hafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Ämt I, 547 Rudolf BangßL

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände,
entstandenen Schaden, ist der Besucher haftbar.
 
Annotationen