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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 835): Verzeichnis über Francofurtensien, dabei Stadtansichten, Porträts, Karikaturen u. a.: Kunstblätter, Handzeichnungen, Aquarelle, Kupfer- und Stahlstiche, Lithographien etc., Ansichten von Städten und Gegenden verschiedener Länder aus hiesigem Privatbesitz ; Versteigerung ... Donnerstag den 28. November 1912 — Frankfurt a. M., 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.21086#0004
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Verkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern sowie Nummern zusammen zu nehmen
oder zu teilen.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. —.50, bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Nummern gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet
Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Kunstblätter werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den
Angaben der Vorbesitzer beibehalten. Alle Angaben im Katalog werden
nicht gewährleistet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zu-
verlässige Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das
Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amtl, 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände,
entstandenen Schaden ist der Besucher haftbar.

Ansichtssendungen, deren Porto sowohl für Hin- wie Rück-
sendung vom Besteller getragen werden muss, können nach dem
18. November nicht mehr gemacht werden.

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