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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 845): Verzeichnis guter Gemälde und Kunstblätter moderner und älterer Meister u.a.: aus der Sammlung Duchesse Suchet d'Albufera ; Versteigerung: Dienstag, den 25. Februar 1913 — Frankfurt am Main, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.17072#0004
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Verkaufs-Ordnung*

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10 % des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10.7.02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem Auktio-
nator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am
geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während
er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich
befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen
sind nach den Angaben der Vorbesitzerin beibehalten. Die im Katalog
befindlichen Angaben und Beschreibungen werden nicht gewährleistet. Die
Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die
zweite Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste aus-
geführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Bedingungen der Auktion*

Telephon Amt I, 547.

Rudolf BangeL

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.
 
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