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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Editor]; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 853): Verzeichnis der Kunstblätter: Kupferstiche Holzschnitte, Radierungen, dabei eine Porträtsammlung: Aquarelle und Handzeichnungen älterer und moderner Meister welche eine österreichische Sammlung bildeten ; Versteigerung wegen Auflösung der Sammlung: Dienstag, den 15. April 1913 — Frankfurt a. M., 1913

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.21014#0004
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Verkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der Reihe
zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein
Aufgeld von 10 % des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.— mit Mk. 1.—,
über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, oder ein solches
nicht eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion oder der Verabredung nicht
bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende
Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für
einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Blätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Blätter werden ohne Garantie für die Angaben im Katalog und in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den Angaben
des Vorbesitzers beibehalten.

Die Größen der Kunstblätter sind in Zentimetern angegeben; die erste
Zahl bedeutet die Höhe, die zweite die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Gleichzeitig mit diesem werden meine 852. und 854. Kataloge, Gemälde-
Sammlung P. Navez, II. Teil, sowie Gemälde, Antiquitäten und Kunstsachen
ausgegeben.

Telephon Amt I No. 547,

Rudolf Bangel.
 
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