Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.
Mittwoch No. 1 bis 177
Donnerstag No. 178 bis Schluss.
Bedingungen der Auktion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10°/0 des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. -.50, bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Ge-
bot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigers
auf die ihm geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne
den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös
ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, ab-
zugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande ver-
kauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zu-
schlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vor-
besitzer beibehalten. Die Masse sind in Zentimeter angegeben. Die
erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.
Telephon Amt I, 547. Rudolf Bangel.
Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände entstandenen
Schaden, ist der Besucher haftbar.
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Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.
Mittwoch No. 1 bis 177
Donnerstag No. 178 bis Schluss.
Bedingungen der Auktion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10°/0 des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. -.50, bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Ge-
bot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigers
auf die ihm geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne
den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös
ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, ab-
zugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande ver-
kauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zu-
schlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vor-
besitzer beibehalten. Die Masse sind in Zentimeter angegeben. Die
erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.
Telephon Amt I, 547. Rudolf Bangel.
Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände entstandenen
Schaden, ist der Besucher haftbar.
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