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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 859): Verzeichnis über Gemälde, Kunstblätter, Francofurtensien: Antiquitäten, Kunstgegenstände, Möbel, Teppiche, Gobelins, Waffen, Ausgrabungen etc. , Arbeiten in Porzellan, Fayence, Glas, Metall, Edelmetall u. dergl. aus Hinterlassenschaften u. sonstigem Privatbesitz; Versteigerung in Frankfurt am Main den 24. u. 25. Juni 1913 — Frankfurt a. M., 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.32212#0004
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Verkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdriicklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Dienstag von Nr. 1 bis 232
Mittwoch von Nr. 233 bis Schluss.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10"/o des Steigpreises
zu entrichten.

Gebote bis zu M. 5.— können mit 50 Pf., bis zu M 100.— mit
M. 1.—, über M. 100.— mit M. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, oder eiri
solches nicht eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu,
Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion
nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am
geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoeh auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den
Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten und werden, wie alle
Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Die Masse sind in Zenti-
meter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl
die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver-
lässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissen-
hafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amt 1, 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände,
entstandenen Schaden, ist der Besucher haftbar.
 
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