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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 875): Verzeichnis über eine Sammlung alter süddeutscher Porzellane: Hoechst, Damm, Frankenthal, Fulda, Ludwigsburg, Strassburg : aus einer auswärtigen Hinterlassenschaft und im Auftrage des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Lenné aus einer Konkurssache : Versteigerung Frankfurt a. M., ... Mittwoch, den 11. Februar 1914 — Frankfurt a. M., 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.30835#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe
zu versteigern.

Bedingungen der Auktion,

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für den
Unterzeichneten ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, oder ein solches
nicht eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös
ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung 'bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist
der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte
es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Porzellane werden unter Garantie der Aechtheit aber sämtlich in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag, in Bezug auf Erhaltung, können nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Masse sind in Zentimeter
angegeben.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Rudolf

Telephon Amt 1, 547.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände, entstandenen
Schaden, ist der Besucher haftbar.
 
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