Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Verzeichnis der hochbedeutenden China-Sammlung, alter japanischer und ostasiatischer Kunstgegenstände u. a.: Kollektion des Herrn Guido Wittsack, Oberzollkontrolleur (im chinesischen Seezoll), Canton ; Versteigerung (Nr. 877. Band 2): Versteigerung: Do. und Fr., den 26. und 27. Februar 1914 — Frankfurt a. M., 1914

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20375#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe
zu versteigern.

Donnerstag vormittag Nr. 1—201,
„ nachmittag „ 202—411,
Freitag vormittag „ 412—609,
„ nachmittag „ 610—Schluss.

Bedingungen der Auktion,

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt, Der Steigerer hat ein Auf-
geld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Unter-
zeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am ge-
eignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon zu
benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar, während
er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist
der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte
es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden unter Garantie der Echtheit, aber in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
in Hinsicht auf die Erhaltung, können nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet und etwaige Beschädigung nach bestem
Wissen und Gewissen im Katalog vermerkt sind. Beanstandung der Echtheit
muss innerhalb 14 Tagen vom Ablauf der Auktion stattfinden, andernfalls ihr
nicht mehr stattgegeben werden kann.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Telephon Amt 1, 547.

Rudolf Bangel.
 
Annotationen