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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 893): Verzeichnis über Gemälde moderner und älterer Meister, Kunstblätter, Kunstmappen u. dergl., Münzen u. Medaillen, meist Francofurtensien, Antiquitäten und Kunstsachen: alte Perserteppiche, Möbel, Arbeiten in Metall, Porzellan, Fayence usw. aus hiesigem und auswärtigem Privatbesitz und zum Teil zu Gunsten der Kriegsfürsorge bestimmt : Versteigerung Donnerstag, den 28. Januar 1915 ... Frankfurt a. Main ... — Frankfurt a.M., 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.31710#0005
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Verkaufs- Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10 % des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 10.— können mit 50 Pfg., bis zu M. 100.—
mit M. 1.—, über M. 100.— mit M. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die
ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zu-
stande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlag können nicht beriicksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den An-
gaben der Vorbesitzer beibehalten und werden, wie alle Angaben im
Katalog, nicht gewährleistet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben.
Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Hansa 547. Rlldolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände, entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar.
 
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