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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 901): Verzeichnis der Gemälde, Antiquitäten: dabei Keramiken, Metalle, Möbel, Holzfiguren, Waffen, Stoffe, Hauben, Klosterarbeiten, Schildereien, Stiche, Aquarelle und dergl., Briefmarken-Album ; Sammlung des Herrn Ph. R. ... in M. ; Versteigerung: 20. - 22. Juli 1915 — Frankfurt a. Main, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.16589#0005
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Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
für den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu
entrichten.

Gebote bis zu M. 5.— können mit 50 Pfg., bis zu M. 100.-— mit
M. 1. — , über M. 100.— mit M. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots er-
folglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, oder ein
solches nicht eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu,
Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion
nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeig-
netsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den
Angaben der Vorbesitzer beibehalten. Die Maße sind in Zentimeter
angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amt Hansa 547. Rudolf Bändel

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.
 
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