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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 906): Verzeichnis über Gemälde älterer und moderner Meister u. A., Heinrich Michaelis künstlerischer Nachlass II. Teil: Antiquitäten und Kunstgegenstände, Arbeiten in Metall, Porzellan, Fayence, Glas etc. ; Versteigerung 5. und 6. Oktober [1915] Frankfurt a. Main — Frankfurt am Main, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.22454#0004
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Verkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Dienstag nachmittag von Nr. 1 — 111,

Mittwoch von Nr. 112 bis Schluß.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises
zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.—
mit M. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Ge-
bots erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist oder ein
solches nicht eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu,
Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion
nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am ge-
eignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach den
Notizen der Vorbesitzer beibehalten und werden, wie alle Angaben
im Katalog, nicht gewährleistet. Die Maße sind in Zentimeter an-
gegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amt Hansa 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar.
 
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