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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Verzeichnis der Sammlung von Kunstblättern (Nr. 921. Band 2): A. Handzeichnungen und Aquarelle, B. Kupferstiche, Radierungen, einige Lithographien, Farbdrucke, Holzschnitte, Schabkunstblätter u. dgl. m.: C. Anhang, z. T. für den Stuttgarter Städtischen Kriegs-Hilfsausschuß welche, den 11. Mai 1916 in Frankfurt a. M. unter Leitung von Rudolf Bangel versteigert werden — Frankfurt am Main, 1916

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.20986#0004
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Verkauf s- Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10 % des Steigpreises zu
entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—,über 100.— mitM.5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7.02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, oder ein
solches nicht eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu, Gegen-
stände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion oder der
Verabredung nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die
ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Kunstblätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Blätter werden ohne Garantie für die Angaben im Katalog
und in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Zuschreibungen
sind nach den Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten und werden,
wie alle Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Die Maße sind in
Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite
Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon Hansa 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemäßen Anfassen der Kunstblätter entstandenen
Schaden durch den Besucher ist dieser haftbar, ebenso bei Ansichtssendungen

der Besteller.
 
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