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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 934): Verzeichnis über Gemälde und Kunstblätter: dabei im Handel vergriffene Originalradierungen von Fritz Bœhle ; Altfrankfurter Familienporträts ; ferner Werke von O. Achenbach † ... ; Antiquitäten, Möbel, Kunstgegenstände, Orient, Kunst, Teppiche, Arbeiten in Metall ... ; aus einem mitteldeutschen Schloß und Privatbesitz stammend ; Versteigerung, Frankfurt a. M.: 13. und 14. Dezember 1916 — Frankfurt a. M., 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.20983#0006
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Verkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält
sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion,

welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für den
Unterzeichneten ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu zahlen. Die Waren- Umsatz-
steuer von 1 °/oo ist ebenfalls zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. lOO.— können mit Mk. 1.—, über Mk. lOO.— mit Mk. S.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, oder ein solches nicht
eingehalten wird, steht dem Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers,
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, wahrend
er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers über.
Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator
nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gemälde werden ohne Garantie und in dem Zustand verkauft, in welchem
sie sich befinden. Der Katalog ist von Sachverständigen festgestellt, im wesentlichen
sind die Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten, diese werden, wie alle sonstigen
Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite
Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kommissionäre,
gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Frankfurt a. M.

Telephon Hansa 547. Rudolf BaUgcL

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar.
 
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