ÄUKTIONS=BEDINGUNGEN
Lweldie die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.
Nur den mit Katafogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Aussteifung und die Beiwohnung der Auhtion gestattet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfofge der Nummern,
doch hehäft sich der Unterzeichnete ausdrüddich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.
Die Versteigerung findet gegen Barzahiung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeid von /o% des Steigpreises
zu entrichten.
Gebote his zu Mh. loo. - können mit Mb. 1. -, über Mb. loo. -
mit Mb. 5- ~ mindestens abgegeben werden. Jeder Steigerer ist an
sein Gebot gebunden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugieich ein und dasseibe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebots erfofgfos bfeibt, entscheidet das Los. (Verordnung v. lo.7.o2.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, wefche inner-
hafb 24 Stunden nach Ab häuf der Auktion nicht bezahft sind, für
Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende
Art weiter zu verkaufen, ohne den Schufdner davon zu benach-
richtigen. Tür einen etwaigen Mindererfös ist dieser haftbar,
während er auf Mehrerhös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschfag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahfung und
Abnahme geschieht mit mögfichster Sorgfaft, jedoch auf Gefahr des
Steigerers. - Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator
nicht verpflichtet, Rechnung zu erteifen oder Ersteigertes, solfte es
gCeich bezahft sein, abzugeben.
Affes wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in
1 wefchem es sich befindet. Eine Gewähr für die im Katafog ent-
I haftenen Angaben wird nicht übernommen. Auch werden Rekfa-
| mationen nach erfofgtem Zuschfag nicht berücksichtigt, da die
| Aussteifung Gefegenheit zur Prüfung bietet. Die Maße sind in
| Zentimetern angegeben. Die erste Zahf bedeutet die Höhe, die
e zweite die Breite, die dritte die Tiefe.
| Tür etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände
% entstandenen Schaden ist der Besucher haftbar.
| Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver-
I fässige Kommissionäre, gegen die übfiche Provision, auf das Ge-
| wissenhafteste ausgeführt.
Ais vereinbarter Erfüifungsort für affe Verpflichtungen der
| Käufer gift Trankfurt a. M.
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Lweldie die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.
Nur den mit Katafogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Aussteifung und die Beiwohnung der Auhtion gestattet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfofge der Nummern,
doch hehäft sich der Unterzeichnete ausdrüddich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.
Die Versteigerung findet gegen Barzahiung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeid von /o% des Steigpreises
zu entrichten.
Gebote his zu Mh. loo. - können mit Mb. 1. -, über Mb. loo. -
mit Mb. 5- ~ mindestens abgegeben werden. Jeder Steigerer ist an
sein Gebot gebunden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugieich ein und dasseibe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebots erfofgfos bfeibt, entscheidet das Los. (Verordnung v. lo.7.o2.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, wefche inner-
hafb 24 Stunden nach Ab häuf der Auktion nicht bezahft sind, für
Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende
Art weiter zu verkaufen, ohne den Schufdner davon zu benach-
richtigen. Tür einen etwaigen Mindererfös ist dieser haftbar,
während er auf Mehrerhös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschfag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahfung und
Abnahme geschieht mit mögfichster Sorgfaft, jedoch auf Gefahr des
Steigerers. - Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator
nicht verpflichtet, Rechnung zu erteifen oder Ersteigertes, solfte es
gCeich bezahft sein, abzugeben.
Affes wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in
1 wefchem es sich befindet. Eine Gewähr für die im Katafog ent-
I haftenen Angaben wird nicht übernommen. Auch werden Rekfa-
| mationen nach erfofgtem Zuschfag nicht berücksichtigt, da die
| Aussteifung Gefegenheit zur Prüfung bietet. Die Maße sind in
| Zentimetern angegeben. Die erste Zahf bedeutet die Höhe, die
e zweite die Breite, die dritte die Tiefe.
| Tür etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände
% entstandenen Schaden ist der Besucher haftbar.
| Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver-
I fässige Kommissionäre, gegen die übfiche Provision, auf das Ge-
| wissenhafteste ausgeführt.
Ais vereinbarter Erfüifungsort für affe Verpflichtungen der
| Käufer gift Trankfurt a. M.
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