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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Editor]; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 1024): Gemälde moderner Meister: u.a. aus dem Nachlaß W. A. Beer ; Jugendoriginale aus der Sammlung Georg Hirth, München ; kunstgewerbl. Arbeiten, Möbel ; [Versteigerung: Dienstag 13. Dezember bis Donnerstag 15. Dez. 1921] — Frankfurt a. M., 1921

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.17071#0006
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerunggescßießt in cfer Regel nacß cfer Reißen-
fofge cfer Nummern /Sie erfofgt gegen Barzafifung, zu-
züglicß eines Aufgeldes von lo % des Steigpreises für die
Rud.BangelG.m.ß.HJ Wenn zwei'oder mehrerePersonen
zugfeidi ein und dassefße Geßot aßgeßen und die Auf'
forderung zur Aßgaße eines ßößeren Geßots erfofgfos
ßfeißt, entscheidet das Los / Dem Auktionator steßt das
Recßt zu, Gegenstünde, iveldöe innerßafß 24 Stunden nacß
Aßfauf der Auktion nicßt ßezaßßt sind, für Recßnung des
Steigerers auf die ihm am geeignetsten ersaßeinende Art
weiter zu verkaufen, oßne den Scßufdner davon zu ße-
nacßricßtigen. 'Für einen etwaigen Mindererfös ist dieser
ßafißar, wäßrender auf Meßrcrfös keinen Ansprucß ßat.
Die Gegenstände gcßen ßeim Zuscßfag in Recßnung und
Gefaßr des Steigerers üßer / Die Aufßewaßrung ßis zur
Zaßfung undAßnaßinegescßießt mit mögficßster Sorg faßt,
fedocß auf Gefaßr des Steigerers / Wäßrend der Dauer
derA ußtion ist der Auktionator nicßt verpßicßtet, Redonung
zu erteißen oder Ersteigertes, sollte es gleidi ßezaßlt sein,
aßzugeßen / Die Gegenstände werden oßne Garantie
verkauf lEine Gewäßr für die im Katalog entßaltenen
Angaßen wird nicßt üßernommen / Aucß werden Rekla-
mationen nacß erfolgtem Zuscßlag nicßt ßerücksicßtigt, da
die Ausstellung Gelegenßeit zur Prüfung ßietet / Tür
etwaigen, ßeiunsachgemäßem Anfassen der Gegenstände
entstandenen Scßaden ist der Besucßer ßafißar f Aufträge
und Geßote iverden angenommen unddurdi zuverlässige
Kommissionäre gewissenßafi ausgefüßrt f Als verein*
ßarter Erfüllungsort für ade Verpflichtungen der Käufer
gilt Trankfurt am Main.
 
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