AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung ge schießt in der Regefnach der Reißen*
fofge der Nummern / Sie erfoßgt gegen sofortige Barzab-
Cung in R.*M„ zuzügßicß eines Aufgefdes von 15°/o des
Steigpreises. Verspätete Zabfungen sind nur mit aus*
drücßficßem Einverständnis der Auktionsfirma zufässig
und ßanßmäßig zu verzinsen. Wenn zwei oder meßrere
Personen zugßeicß dasseßße Geßot aßgeßen, und die Auf*
forderung zur Aßgaße eines ßößeren Geßots erfoßgfos
ßheißt, entscßeidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuscbfag wird das ßetreffen de Gemäfde noch einmaß
ausgeßoten/Das Eigentum geßt erst mit der Zaßfung des
Kaufpreises, die Gefaßr bereits mit dem Zuscbfag auf den
Käufer über i Während der Dauer der Auktion ist der
Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und bereits
ßezaßfte Gemäfde ßerauszugeßen f Die Auktionsfirma
bat das Recht, gesteigerte, innerßafß 24 Stunden nicht
ßezahßte Gemäfde auf Kosten undGefahr des Steigerers
weiter zu verkaufen / Die Eestsetzung der Kirnst fernamen
und die Zuschreibungen erfofgten nach sachverständiger
Eeststeffung, dodö werden Bestimmungen und Beschrei*
ßungen der Gemäfde nicht gewäßrfeistet. / Auch
werden Rekfamationen nach erfofgtem Zuscbfag nicht
berücksichtigt, da die Aussteffung Gefegenßeit zur Prü*
fungßietet / Tür etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen
der Gemäfde entstandenen Schaden ist der Besucher baft*
bar. Aufträge nehmen die Versteigerungsfirma, sowie
sämthiebe Kunstbandfungen des ln* und Ausfandes ent*
gegen. Afs vereinbarter Erfüllung sort für affe Verpflicb*
tungen der Käufer gibt Trankfurt am Main.
Preis des Katafoges
R.=Mk. 2.-
Die Versteigerung ge schießt in der Regefnach der Reißen*
fofge der Nummern / Sie erfoßgt gegen sofortige Barzab-
Cung in R.*M„ zuzügßicß eines Aufgefdes von 15°/o des
Steigpreises. Verspätete Zabfungen sind nur mit aus*
drücßficßem Einverständnis der Auktionsfirma zufässig
und ßanßmäßig zu verzinsen. Wenn zwei oder meßrere
Personen zugßeicß dasseßße Geßot aßgeßen, und die Auf*
forderung zur Aßgaße eines ßößeren Geßots erfoßgfos
ßheißt, entscßeidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuscbfag wird das ßetreffen de Gemäfde noch einmaß
ausgeßoten/Das Eigentum geßt erst mit der Zaßfung des
Kaufpreises, die Gefaßr bereits mit dem Zuscbfag auf den
Käufer über i Während der Dauer der Auktion ist der
Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und bereits
ßezaßfte Gemäfde ßerauszugeßen f Die Auktionsfirma
bat das Recht, gesteigerte, innerßafß 24 Stunden nicht
ßezahßte Gemäfde auf Kosten undGefahr des Steigerers
weiter zu verkaufen / Die Eestsetzung der Kirnst fernamen
und die Zuschreibungen erfofgten nach sachverständiger
Eeststeffung, dodö werden Bestimmungen und Beschrei*
ßungen der Gemäfde nicht gewäßrfeistet. / Auch
werden Rekfamationen nach erfofgtem Zuscbfag nicht
berücksichtigt, da die Aussteffung Gefegenßeit zur Prü*
fungßietet / Tür etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen
der Gemäfde entstandenen Schaden ist der Besucher baft*
bar. Aufträge nehmen die Versteigerungsfirma, sowie
sämthiebe Kunstbandfungen des ln* und Ausfandes ent*
gegen. Afs vereinbarter Erfüllung sort für affe Verpflicb*
tungen der Käufer gibt Trankfurt am Main.
Preis des Katafoges
R.=Mk. 2.-