AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung ge schießt in der Regefnach der Reihen*
foCge der Nummern / Sie erfofgt gegen sofortige Barzah-
fung in R.*M., zuzügbich eines Aufgefdes von 15% des
Steigpreises. Verspätete Zahfungen sind nur mit aus*
drüchfichem Einverständnis der Aubtionsfirma zuhässig
und hanfimäßig zu verzinsen. Wenn zwei oder tnehrere
Personen zugfeich dassehhe Gebot ahgehen, und die Auf*
forderung zur Ahgahe eines höheren Gebots erfofgfos
hheißt, entscheidet das Los. Bei Streitigßeiten über den
Zuschbag wird das betreffende Gemähde noch einmaf
ausgeboten / Das Eigentum geht erst mit derZabhung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschbag auf den
Käufer über / Während der Dauer der Aubtion ist der
Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und bereits he*
zabbte Gemäbde herauszugeben / Die Aubtionsfirma hat
das Recht, gesteigerte, innerhabb 24 Stunden nicht he*
zabbte Gemäbde auf Kosten und Gefahr des Steigerers
weiter zu verbaufen / Den Zuschreibungen biegen die
Angaben der Vorbesitzer, sowie sachverständige Test*
stebbungen zu Grunde/Die Ausstebbung bietet Gebegenbeit,
sich von der Eigenschafi und dem Zustand der Gemäbde
zu überzeugen, sodaß Rebbamationen nach erfobgtem Zu*
schbag nicht berücbsichtigt werden bönnen / Eür etwaigen,
bei unsachgemäßem Anfassen der Gemäbde entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar f Aufträge nehmen die
Versteigerungsfirma, sowie sämtbiche Kunsthandbungen
des ln* und Ausbandes entgegen / Abs vereinbarter Er*
fübbungsort für abbe Verpflichtungen der Käufer gibt
Eranbfurt am Main.
Preis des Kataboges
R.*M. 2.-
Die Versteigerung ge schießt in der Regefnach der Reihen*
foCge der Nummern / Sie erfofgt gegen sofortige Barzah-
fung in R.*M., zuzügbich eines Aufgefdes von 15% des
Steigpreises. Verspätete Zahfungen sind nur mit aus*
drüchfichem Einverständnis der Aubtionsfirma zuhässig
und hanfimäßig zu verzinsen. Wenn zwei oder tnehrere
Personen zugfeich dassehhe Gebot ahgehen, und die Auf*
forderung zur Ahgahe eines höheren Gebots erfofgfos
hheißt, entscheidet das Los. Bei Streitigßeiten über den
Zuschbag wird das betreffende Gemähde noch einmaf
ausgeboten / Das Eigentum geht erst mit derZabhung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschbag auf den
Käufer über / Während der Dauer der Aubtion ist der
Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und bereits he*
zabbte Gemäbde herauszugeben / Die Aubtionsfirma hat
das Recht, gesteigerte, innerhabb 24 Stunden nicht he*
zabbte Gemäbde auf Kosten und Gefahr des Steigerers
weiter zu verbaufen / Den Zuschreibungen biegen die
Angaben der Vorbesitzer, sowie sachverständige Test*
stebbungen zu Grunde/Die Ausstebbung bietet Gebegenbeit,
sich von der Eigenschafi und dem Zustand der Gemäbde
zu überzeugen, sodaß Rebbamationen nach erfobgtem Zu*
schbag nicht berücbsichtigt werden bönnen / Eür etwaigen,
bei unsachgemäßem Anfassen der Gemäbde entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar f Aufträge nehmen die
Versteigerungsfirma, sowie sämtbiche Kunsthandbungen
des ln* und Ausbandes entgegen / Abs vereinbarter Er*
fübbungsort für abbe Verpflichtungen der Käufer gibt
Eranbfurt am Main.
Preis des Kataboges
R.*M. 2.-