Nachteil von der geringen "Besoldung. 77
ringen Besoldung wegen, im Neapolitanischen jeder aus
den Händen der Regierung die Erlaubniß erhalten zu
haben, sich so viel zusammen zu sielen, als er nur
will und kann: man scheint e6 auch in der Tat vor-
auszustzen? daß sich einer hier Geld genug zusammen-
scharren werde, deswegen ziht man es ihm schon vor-
her an seiner Besoldung ab. Em spezielles Beispil
der Art, was besonders die Justizpflege betrifft, fallt
mir nicht gleich bei; wohl aber finden Sie aus dem
Polizeifache einen Beweis bei Swinbume, daß man
zuweilen im Neapolitanischen nach einem anlichen Grund-
saze verfart. Er erzalt nämlich, daß man die Seide
wigt, wenn sie noch naß isi, und fezt hinzu: man
zwänge die armen Menschen, das Wasser mit zu beza-
len in der grausamen Voraussezung, daß sie durch
Schleichhandel sich das bald wieder einbringen wür-
den , was man ihnen beim tapiren des Gewichts zu
viel abgenommen hätte. Leugnen Sie nun wenn Sie
können, die Warheit meiner Behauptung, daß man nach
Maßgabe dieses Beweises einem jeden bei Übertragung
seines Amts, gleichsam ein Recht zu Bedrükungen er-
teilt, und ihm auf den, noch nicht verdienten, Pfenning
der Untertanen, schon zum voraus Anweisung gibt.
Eine andere für die Untertanen vordem gewiß sehr
drükende Gelderpressung , isi die izt etwas eingeschränkte
Bezalung der Advokaten. Jede Einschränkung eines
Miöbrauchö ist im allgemeinen woltätig; sollte sie auch
gleich
ringen Besoldung wegen, im Neapolitanischen jeder aus
den Händen der Regierung die Erlaubniß erhalten zu
haben, sich so viel zusammen zu sielen, als er nur
will und kann: man scheint e6 auch in der Tat vor-
auszustzen? daß sich einer hier Geld genug zusammen-
scharren werde, deswegen ziht man es ihm schon vor-
her an seiner Besoldung ab. Em spezielles Beispil
der Art, was besonders die Justizpflege betrifft, fallt
mir nicht gleich bei; wohl aber finden Sie aus dem
Polizeifache einen Beweis bei Swinbume, daß man
zuweilen im Neapolitanischen nach einem anlichen Grund-
saze verfart. Er erzalt nämlich, daß man die Seide
wigt, wenn sie noch naß isi, und fezt hinzu: man
zwänge die armen Menschen, das Wasser mit zu beza-
len in der grausamen Voraussezung, daß sie durch
Schleichhandel sich das bald wieder einbringen wür-
den , was man ihnen beim tapiren des Gewichts zu
viel abgenommen hätte. Leugnen Sie nun wenn Sie
können, die Warheit meiner Behauptung, daß man nach
Maßgabe dieses Beweises einem jeden bei Übertragung
seines Amts, gleichsam ein Recht zu Bedrükungen er-
teilt, und ihm auf den, noch nicht verdienten, Pfenning
der Untertanen, schon zum voraus Anweisung gibt.
Eine andere für die Untertanen vordem gewiß sehr
drükende Gelderpressung , isi die izt etwas eingeschränkte
Bezalung der Advokaten. Jede Einschränkung eines
Miöbrauchö ist im allgemeinen woltätig; sollte sie auch
gleich