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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 225

[Urkunde]

o.O. [Heidelberg?], 1591 Oktober 25

Der Heidelberger Bürger und Wagner Martin Schmidlin und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Jakob Hamburger, Barthel Ochs, Gabriel Dürn, Fabian Beringer, Wilhelm Reimbach und Friedrich Klotz) 40 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Michaelistag (29. September) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 2 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus am Heumarkt ein, gelegen zwischen dem Haus des Hans Körber und dem der Erben von Hans Heid; rückseitig wird es durch die Stadtallmende begrenzt. Es ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 1 Pfennig Aŭff die Stegen, 7½ Albus dem Augustinerkloster, 7½ Gulden für Johann Clasheming (?), den ehemaligen Schaffner von Mechtersheim, sowie 3 Gulden für das Heidelberger Almosenhaus für einen 1589 gewährten Kredit ( Urk. Barth 216). Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Nikolaus Schreck und Mathis Maisen angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12109
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121091

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