GANTBEDINGUNGEN
1. Der Verkauf geschieht gegen sofortige Barzahlung in Schweizerwährung.
2. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zum Höchstangehote.
Aufgeld ist keines zu entrichten.
3. Jeder Käufer ist für die durch ihn vollzogenen Käufe persönlich haftbar.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
5. Die versteigerten Gegenstände müssen sofort nach der Gant gegen Vorweisung der
Käuferkarte weggenommen werden. Für die Aufbewahrung ersteigerter Objekte wird
keine Gewähr geleistet.
Verpackung und Versand sind Sache des Ersteigerers.
6. Für die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände wird keinerlei Garantie geleistet.
Reklamationen über Beschädigungen usw. können nicht berücksichtigt werden. Dem
Käufer ist Gelegenheit geboten, sich während den Ausstellungstagen über Art und
Erhaltung der Objekte Rechenschaft zu geben.
7. Die im Katalog enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vor/-
genommen, können aber nicht gewährleistet werden.
8. Aufträge werden von der Gantbehörde nicht entgegengenommen.
Auktionsleitung:
GANTBEAMTUNG BASEL
STEINENTORSTRASSE 7
1. Der Verkauf geschieht gegen sofortige Barzahlung in Schweizerwährung.
2. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zum Höchstangehote.
Aufgeld ist keines zu entrichten.
3. Jeder Käufer ist für die durch ihn vollzogenen Käufe persönlich haftbar.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
5. Die versteigerten Gegenstände müssen sofort nach der Gant gegen Vorweisung der
Käuferkarte weggenommen werden. Für die Aufbewahrung ersteigerter Objekte wird
keine Gewähr geleistet.
Verpackung und Versand sind Sache des Ersteigerers.
6. Für die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände wird keinerlei Garantie geleistet.
Reklamationen über Beschädigungen usw. können nicht berücksichtigt werden. Dem
Käufer ist Gelegenheit geboten, sich während den Ausstellungstagen über Art und
Erhaltung der Objekte Rechenschaft zu geben.
7. Die im Katalog enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vor/-
genommen, können aber nicht gewährleistet werden.
8. Aufträge werden von der Gantbehörde nicht entgegengenommen.
Auktionsleitung:
GANTBEAMTUNG BASEL
STEINENTORSTRASSE 7