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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Deutscher Mark. Die Aus-
lieferung des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausnahmslos nur nach geleisteter Bar-
zahlung. Bei Zahlung in Scheck erfolgt Aushändigung erst nach erfolgter Honorie-
rung. Geht die Zahlung für die ersteigerten Gegenstände nicht rechtzeitig ein, so
haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungs-
verluste.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick
des Zuschlages befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag finden keine Be-
rücksichtigung, da durch die der Versteigerung vorausgehende Besichtigung Gelegen-
heit gegeben ist, sich von der Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu
überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch und unter Benützung der Angaben des Besitzers be-
arbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen
und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.
3. Wir behalten uns vor, Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen,
sowie auch außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern.
Gesteigert wird um mindestens DM. 1, — 5 bis zu einer Höhe von DM. 100, um
DM. 10 bis DM. 500, um DM. 20 bis DM. 1000, um DM. 50 bzw. DM. 100 bis
DM. 5000, um DM. 300 über DM. 5000.
4. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres
abgegeben wird. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen.
Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein
Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Meinungs-
verschiedenheit über den Zuschlag wird der Gegenstand sofort noch einmal aus-
geboten.
5. Das Eigentumsrecht an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit der Zahlung des
vollen Kaufpreises, die Gefahr aber bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Die Erteilung des Zuschlages verpflichtet zur Abnahme. Jeder Ersteigerer kauft für
seine eigene Rechnung.
6. Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteige-
rung an den Versteigerer zu zahlen.
7. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so behalten wir uns das Recht vor, in
unserem eigenen Namen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auch haben wir das Recht, bei nicht rechtzeitig
eingehender Bezahlung den Kauf zu annulieren und den Kauf gegenstand auf Kosten
des Erstehers sofort weiter zu verkaufen. In diesem Fall haftet der Käufer für den
Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu
einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers
ist München.
9. Wir bitten die Käufer baldmöglichst über die ersteigerten Gegenstände zu verfügen
und diese innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Versteigerung abzuholen.
Wir behalten uns andernfalls das Recht vor, die Gegenstände ohne weitere Auf-
forderung auf Kosten und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Verwahrung zu
übergeben. Für die Verwahrung ersteigerter Gegenstände nach erfolgtem Zuschlag
können wir irgendwelche Haftung nicht übernehmen. Der Versand erfolgt ausnahms-
los auf Kosten und Gefahr des Käufers.
10. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt,
doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung
schriftlich zu übermitteln. Uns nicht näher bekannte Auftraggeber bitten wir, zu Be-
ginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinter-
legen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.
KUNST-AUKTIONS-HAUS
Galerie Baudenbach
München 23, Dietlindenstraße 5
Telefon: 31594
 
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