Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
AUKTIONSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Deutscher
Mark. Die Auslieferung des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausnahms-
los nur nach geleisteter Barzahlung. Bei Zahlung in Scheck erfolgt Aus-
händigung erst nach erfolgter Honorierung. Geht die Zahlung für die
ersteigerten Gegenstände nicht rechtzeitig ein, so haftet der Ersteigerer
für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungsverluste.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich
im Augenblick des Zuschlages befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag finden keine Berücksichtigung, da durch die der Versteigerung
vorausgehende Besichtigung Gelegenheit gegeben ist, sich von der
Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch und unter Benützung der Angabe des
Besitzers bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung
beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet
werden.
3. Wir behalten uns vor, Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurück-
zuziehen sowie auch außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu ver-
steigern.
Gesteigert wird um mindestens DM 1,— bis 5,— bis zu einer Höhe von
DM 100,—, um DM 10,— bis DM 500, um DM 20,— bis DM 1000,—,
um DM 50,— bzw. DM 100,— bis DM 5000,—, um DM 300,— über
DM 5000,—.
4. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein höheres abgegeben wird. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet,
den Zuschlag zu erteilen.
Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach drei-
maligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los
über den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag wird
der Gegenstand sofort noch einmal ausgeboten.
5. Das Eigentumsrecht an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit
der Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr aber bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Die Erteilung des Zuschlages verpflichtet
zur Abnahme. Jeder Ersteigerer kauft für seine eigene Rechnung.

3
 
Annotationen