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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1908, August
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Fammler, Franz: Der Baderaum im Miethause
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0363
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ÄzouE; DER BAUMEISTER, Xnr^UFl^WCHITEKT1Jk
1908, AUGUST. VI. JAHRGANG, HEFT 11.

Der Baderaum im Miethause.
Von Franz Fammler, Berlin-Zehlendorf.
Die Vorteile eines Projekts, dessen Kennwort Raumökonomie
und Raumzweckmässigkeit der Mietwohnung lautet, treten
namentlich am Baderaum deutlich zutage. Wer hier im
Widerspruch gegen herkömmlichen Bauunverstand wohnehr-
licheTat auswirken will, hat es nicht leicht. Unter dem Vorgeben
traditionellen Daseinsrechts hat sich hier seither ein unter-
schiedsloses Konglomerat der Unvollkommenheiten und
Zwangskompromisse Herrschaft erschlichen und gefestigt.
Um für die Zwecklüge der sogenannten Repräsentations-
zimmer willkürliche Raumverschwendung treiben zu können,
mussten da die der persönlichen Körperpflege zugedachten
Raumteile wieder vom Notwendigsten noch hergeben.
Dieser Zweckarmseligkeit der städtischen Mietwohnung
diktiert die Kulturbewegung der Gegenwart ein Ende.
Naturgemässe Entwicklung und ästhetische Vervollkommnung
unsrer Körperlichkeit stehen im Brennpunkte des neuerregten
Kulturwillens. Alle Bestrebungen unsrer Nutzkunst, der Ar-
chitektur so gut wie der Gewerbekunst, ringen prinzipiell um
jene Zweckmässigkeit, die letzterdings auf praktische För-
derung der menschlichen Körperästhetik und Körperfreude
hinausläuft. Ohne dass man auf die Nützlichkeit und hygi-
enische Notwendigkeit des Badens zu verweisen braucht,
leuchtet da ein, welch hohe Bedeutung im Sinne solcher
Wohnkultur dem Baderaum im Miethause eigen ist, der also
nicht als enge, dumpfe Zelle, sondern als geräumiger
heller und freundlicher Wohn raum auszubilden ist.
Innige Gebrauchsverwandtschaft beansprucht den Bade-
raum in unmittelbarer Nähe des Schlafzimmers. Für jede
Wohnung, möge sie nun reicheres oder nur Durchschnitts-
gepräge haben. Ob da beide Räume aneinanderstossen und
direkte Verbindung erhalten, ob sie einander gegenüberliegen
zu beiden Seiten des Korridors, entscheidet sich nicht immer
bloss nach dem für die Mietwohnung vorgesehenen Gesamt-
raum, sondern zumeist mehr noch nach dem räumlichen
Dispositionsvermögen des Architekten. Ohne Umschweife
von dem einen zum andern gelangen zu können, hat jedoch
allgemein als unumstössliches Wohnprinzip zu gelten.
Im Interesse der Gebrauchsunmittelbarkeit und der Ge-
brauchsvollkommenheit ist es fraglos das Richtigste, wenn
gleich vom Schlafzimmer aus eine Tür direkt in den Bade-
raum führt. Schon deshalb , weil man das Bad doch wohl
am liebsten und in der Regel früh morgens gleich nach dem
Aufstehen nimmt. (Es ist dann aber nicht ohne Gesund-
heitsbedenken, wenn man, noch schlafwarm, erst auf dem
Umwege über den Korridor zum Baderaum gelangen kann.)
Der hierbei zu gewärtigenden Möglichkeiten muss man über-
hoben sein, soll die Gebrauchsfreude am Baderaum nicht
durch Mängel der Gebrauchsunmittelbarkeit geschmälert
werden. Dass gilt nicht bloss für Wohnungen mit nur einem
Schlafzimmer. Auch da, wo der Baderaum für mehrere
Schlafzimmer Dienste tun muss, soll man die Benutzer nicht
etwa zum Teil doch den Fährlichkeiten des Korridorumweges
überantworten. Sind zwei Schlafzimmer da, so ist es aller-
dings nicht gerade der glücklichste Ausweg, wenn man das
Bad zwischen beide einbaut und jedes von ihnen durch eine
Tür direkt mit dem Baderaum verbindet. Man denke da
doch nur an den Fall, dass in dem einen Schlafzimmer ein
Kranker liegt. Da kann dann das Bad von den Bewohnern
des anderen Schlafzimmers gar nicht benutzt werden, wenn
der Patient nebenan nicht durch den unvermeidlichen Lärm
(fröhlicher Badegesundheit) gestört werden soll. Gibt man
dagegen in diesem Falle der Badestube einen Vorraum, auf
den jede Schlafzimmertür mündet, und von dem aus dann
die Badezelle erst betreten werden kann, so ist damit aller
Nöte ein jEnde. Dieser Vorraum kann ein ganz einfaches,
raumknappes Gelass sein, das dann allenfalls für einen die
Badewäsche bergenden Wandschrank noch weitere Nutzbe-
deutung erhält. Trotz aller an ihm erwirkten Raumersparnis
wird aber dieser Teil doch keinesfalls für den Benutzer un-

bedingt dunkel bleiben müssen. Selbst da, wo die engsten
Raumverhältnisse obwalten, braucht ja, wer ihn betritt, nur
seine Schlafzimmertür offen zu lassen, oder die Tür zur
Badestube aufzumachen, um sich hier vollauf genügende Be-
lichtung zu schaffen, wofern nicht schon durch Oberlicht
entsprechende Vorsorge getroffen ist. Der Raumverhältnisse
wegen sind dabei freilich Schiebetüren meist nicht wohl zu
umgehen.
Mehr als zwei Schlafzimmer lassen sich schwerlich um solch
einen knappen Vorraum gruppieren. Wo drei und noch mehr
Schlafgemächer Anwartschaft auf die Badestube haben, ge-
bietet sich eine Erweiterung des vermittelnden Vorraumes
ganz von selbst. Das Nächstliegende für die Mietwohnung
ist es da wohl, ihn als Ankleidezimmer zu entwickeln. Allen-
falls mag er auch als eine Art Passage belassen bleiben.
Der Baderaum gibt also in der Mietwohnung Anlass zur
Bildung einer in sich geschlossenen Raumgruppe, deren
Sonderzweck der körperlichen Erholung und Erfrischung
gewidmet ist. Daraus leuchtet denn aber ein, dass auch der
Abort hier beigeordnet werden muss. Nicht als Hauptsache
freilich, auch nicht einmal als gleichbedeutend, wohl aber als
zweckverwandter Mitwert, auf dessen unmittelbare Nähe man
um der Gebrauchsbequemlichkeit willen hier nur ungern ver-
zichtet. Allerdings sollte man feinfühlig genug sein, dem
Badebereich selbst nicht die volle Unästhetik des Aborts
einzuverleiben. Wo dies ohne geradezu unweigerlichen
Zwang des Raummangels geschieht, ist es verwerflichste
Zweckwidrigkeit. Die gehobene Freude, die für den Kultur-
sinn in der eigenen Körperpflege liegt, wird durch das häus-
liche Bad zu einer edlen Lust, deren naive Reinheit eine
Unmittelbarkeit des Widerwärtigen nicht verträgt. Um für
den Baderaum volles Gebrauchsbehagen zu verbürgen, wird
daher seine prinzipielle Scheidung vom Abort Unabweisbar-
keit. Lässt sich der Raum dazu irgend erübrigen, so gehört
sich für den Abort ein eigenes Gelass mit besonderer Tür.
Um diese Trennung zu ermöglichen, muss die Abortzelle,
wenn nötig, mit den kleinsten noch gebrauchswerten Ab-
messungen vorlieb nehmen. Dazu muss dann freilich auch
am Badezimmer gespart werden. Natürlich nicht auf Kosten
der Nutzbequemlichkeit, wohl aber unter Entziehung jedes
nicht unmittelbar nutznötigen Platzes. Ein Normalmass für
die kleinste noch gebrauchsfähige Badestube lässt sich da
freilich nicht festsetzen, da die hier unterzubringenden Bade-
apparate in Zahl sowohl wie auch in Art und Grösse mit
der Lebenshaltung der Bewohner Zusammengehen und dem-
zufolge grossen Unterschied in den Abmessungen der be-
treffenden Badestuben veranlassen. Was aber sehr wohl auf
ein relativ festes Mindestmass verwiesen werden kann, ist der
in der Badestube zum Auskleiden bestimmte Freiraum. Die
Länge der Badewanne und die Breite der Tür geben hier die
Grundwerte. Wo am Badezimmer solche Raumsparsamkeit
betätigt ist, wird für den Abort fast stets ohne besondere
Schwierigkeit eine besondere Zelle erübrigt, zumal für ihn
äusser dem Sitz ja ein Raum von Türbreite schliesslich voll-
auf ausreicht. Man witzle da nicht von Liliputanerbad und
Miniaturkloset. Solange hier die Raumeinschränkung nicht
mit einer Schmälerung der vollen Zwecknutzung erkauft
wird, verdient sie keinen Vorwurf. Wer es freilich vorzieht,
beim häuslichen Bade das in ziemlicher Unbefangenheit ein-
ladende Liebäugeln des Klosetsitzes zu geniessen, dem braucht
allerdings weiter nicht geholfen zu werden. Feinfühligeren
Mietwohnern kann aber hiergegen selbst dann noch Genüge
geschehen, wenn die Wohnung so bescheiden ist, dass sich
die Vereinigung von Bad und Abort in einem Raum als un-
vermeidlich herausstellt. Durch eine leichte Scherwand oder
durch Schirmeinbau lässt sich da der Abortsitz den Blicken
entziehen, und dann wirkt auch ein solcher Baderaum
wenigstens nicht ganz unsympathisch.
Eine vielfach geübte Vorliebe legt Badestube und Abort —
als wasserführende Räume — in die Nähe der Küche. Be-
scheidene Wohnungsbedingungen mögen eine derartige Mass-
nahme wohl begreiflich und entschuldbar machen. In der
 
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