Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Baumeister: das Architektur-Magazin — 8.1909/​1910

DOI article:
Weber, Paul: Städtische Baukommissionen, [3]
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.53857#0283
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
38 B

DER BAUMEISTER » 1910, JANUAR « BEILAGE.


R POLm


B. L. T.-Hochglanzfarbe
Serie 200 für Cement
„ 300 „ Badewannen
„ 500 „ Mattfarbe
„ 1600 „ Radiatoren
-- ■ - in ca. 100 Nuancen. =====

RIPOLIN, die
t—Innen- und
anwendbar auf

anerkannt beste Farbe für
Aussenanstriche =
Holz, Metall und Wand.

Aktien-Gesellschaft „LE RI PO LIN“
Amsterdam — Paris — London.
Generalvertretung für die süddeutschen Gebiete:
Alfons Kober, München V, Müllerstrasse 27. Telephon 2I2.

Städtische Kunstkommissionen.

Von Professor Dr. Paul Weber, Jena.
(Schluss aus Beilage, Heft 3.)

In Lübeck trat der „Verein der Kunstfreunde“ bei Aus-
schreibung der Fassadenkonkurrenz im Jahre 1901 und bei
Beratung der neuen Bauordnung 1903 mitarbeitend hervor.
In Leipzig erstrebt die „Vereinigung für öffentliche Kunst-
pflege“, die aus Vertretern der verschiedensten Vereine und
Institute besteht, seit Jahren die Einsetzung einer offiziellen
Kommission für Denkmalpflege und für Begutachtung des
Neuen.


Am weitesten gediehen ist die Frage in Dresden und
Düsseldorf, wo der städtische Bauausschuss unter Zuzie-
hung der Vertreter der verschiedenen Vereine und einzelner
Gelehrten und Künstler berät, und in München. Hier wurde
neben einem schon 1872 begründeten Bau-Kunstausschusse

BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB
i SCHNEIDER & HANAU A.-G. |
■ HOFLIEFERANTEN □ □ FRANKFURT l M. ■
KUNSTGEWERBLICHE WERKSTÄTTEN
FÜR DEN GESAMTEN INNENAUSBAU
| □ STÄNDIGE AUSSTELLUNG KA1SERSTRASSE12 □ ■
REICHHALTIGE SAMMLUNGEN VON KDNSTGEGENSTANDEN J
JEDER ART □ ANTIQUITÄTEN □ BRONZEN □ KAMINEN
■ □ LUSTERN o TEPPICHEN □ STOFFEN □ J
■■■■■■■■■>■■■■■■■■■■■■■■■■■

die Personenfrage

Entwurf zu einem Schlosseingang.


iiiiiim

lieber mit Bilderankäufen für die Galerie, mit Begutachtung
von Blumenbeeten und Zierbrunnen nützlich beschäftigen.
Nach dem mir zugänglich gewordenen Material bestand eine
Pflicht, die städtische Kunstkommission in jedem wichtigen
Falle zu befragen, bisher nur in Frankfurt a. M. und nur
inbezug auf die unter besonderen Schutz gestellten Teile der
Altstadt. Die Entscheidung nach Einholung des Gutachtens
steht aber auch hier bei der Baupolizeibehörde.
Das ändert sich ja nun für grosse Teile Deutsch-

für das ganze Königreich, der bei Neu- und Umbauten des
Staates, aber gelegentlich auch bei Denkmalpflegesachen be-
fragt wurde, 1885 eine städtische „Künstlerkommission“ ein-
gesetzt zur ästhetischen Prüfung der Baupläne und zur Be-
gutachtung einzelner besonders schwerwiegender Aufgaben.
Eine Reihe bedeutender Architekten gehörten ihr an. Da-
neben ist dann 1903 die staatliche „Monumentalbaukommis-
sion“ eingesetzt worden, die aus zahlreichen Münchener
Künstlern und aus Vertretern der Ministerien zusammenge-
setzt ist.
Es hat keinen Zweck, im Rahmen dieses Vortrages noch
näher auf diejenigen Kunstkommissionen einzugehen, die ein
ausschliesslich vorwärts gewandtes Gesicht haben und mit der
Denkmalpflege sich kaum mehr berühren, so die „Kunst-
kommission“ in Karlsruhe, die aus Privatarchitekten ge-
bildete Kommission in Hannover, die Kunstkommission
in Eisenach, die aus dem Polizeidezernenten, dem Stadt-
baudirektor, einem beamteten Architekten, einem freien
Künstler (Bildhauer) und einem kunstverständigen Laien
besteht. Die jüngste Gründung, die in diesem Sommer
eingesetzte „Deputation für Kunstzwecke“ in Charlotten-
burg (bestehend aus fünf Magistratsmitgliedern, fünf Künst-
lern oder Kunstsachverständigen) hat das Programm: „Pflege
der Kunst und des Kunstgewerbes im Leben, auf der Strasse
und in den Amtsräumen.“
Die praktischen Erfahrungen, die bisher mit den
Kunstkommissionen gemacht worden sind, werden im allge-
meinen als günstig geschildert. Mancher Erfolg einer solchen
Kommission vollzieht sich wohl auch im Stillen, ohne dass
in der Oeffentlichkeit viel Aufhebens davon gemacht wird.
Ich will aber nicht verschweigen, dass da und dort auch
eine gewisse Verstimmung aus den Auskünften herausklang,
namentlich über nicht genügende Berücksichtigung der Vor-
schläge der Kommission. Das ist verständlich, denn bis vor
kurzem fehlte ja fast allen bisher eingesetzten Kunstkommis-
sionen der deutschen Städte die gefestigte offizielle Grundlage.
Die städtischen Behörden waren berechtigt, aber nicht ver-
pflichtet, die Kommission zu befragen, oder vollends gar ver-
pflichtet, dem Gutachten derselben entsprechend zu verfahren.
Bedenken wir auch, dass mancher Orten die Kommission

den Behörden wider ihren Willen aufgedrängt ist. Schwierig-
keiten, Kompetenzkonflikte zwischen Baupolizei und Kom-
mission liegen da auf der Hand. Es ist nun einmal so auf
dieser höchst unvollkommenen Welt, dass
überall die Hauptrolle spielt. Und nun
vollends in Kunstangelegenheiten, wo
jeder sein eigener Papst ist! Es gibt
ideale Stadtbehörden, die eine Kunst-
kommission hinter sich als will-
kommene Rückenstärkung begrüssen,
um mit ihrer Hilfe das Gewordene zu
schützen, das Werdende gut zu ge-
stalten; aber es gibt auch solche, die
jeden Rat in dieser Beziehung als Ein-
griff in ihre Rechte betrachten und die
ihnen aufgedrängte Kunstkommission
 
Annotationen