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Baumeister: das Architektur-Magazin — 9.1911

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Heft 7
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Heft 8
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Haas, B.: Zur Anwendung von Steinholz in der Bautechnik
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https://doi.org/10.11588/diglit.54602#0365

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122 B

DER BAUMEISTER . 1911, MAI • BEILAGE.

Gebiete anerkannten Forschungen von Candlot und Dobrzynsky
den Nachweis erbracht, dass nur die Natrium- und Ammo-
niumverbindungen der Chloride das Erhärten des mit ihnen
bereiteten Betons beeinträchtigen, welche Beeinträchtigungen
aber vollkommen belanglos bleiben, wenn fragliche Chloride
erst nach erfolgtem Erhärten des Betons mit diesem in Be-
rührung gelangen. Die tragenden Zwischendecken waren
aber in vorliegendem Falle zweifellos bereits vollkommen
erhärtet, als die Aufbringung des Steinholzes erfolgte, und
die Bimsbetonschichten müssen zu dieser Zeit zumindest
schon genügend erhärtet gewesen sein.
Noch schwieriger ist es aber, den Nachweis nachträglich
zu erbringen, ob Magnesiumchlorid überhaupt im Ueberschusse
zur Verarbeitung gelangte, weil dieser Ueberschuss als solcher
nur auf die gleichzeitig mit verarbeitete Magnesiumoxydmenge
bezogen werden kann, welche Bezugnahme im vorliegenden
Falle aber deshalb sehr fragwürdig erscheint, weil aus ver-
gehenden Feststellungen in einwandfreier Weise hervorgeht,
dass jede trockene und saugfähige Unterlage dem feucht
aufgebrachten Steinholzgemenge ziemlich viel Magnesium,
Chloridlösung entzieht, und zwar nicht nur ihren überschüssi-
gen, sondern teilweise auch den für den Abbindeprozess
erforderlichen Anteil. In einwandfreier Weise ist diese wich-
tige Feststellung nachträglich nur dann zu erbringen, wenn
die Unterlage des Steinholzes bei seinem Aufbringen nach-
weisbar gut feucht und nicht saugfähig war, in welchem
Falle ällenfallsiger Ueberschuss an Magnesiumchlorid durch
Schwitzen und Treiben derart hergestellten Steinholzes in
Erscheinung tritt, bezw. in Form von Abheben und Verbeulen
des darüber liegenden Linoleums. Dieser Verlauf war aber
zufolge wesentlicher Saugfähigkeit der mageren Bimsbeton-
unterlage ausgeschlossen, weshalb das Linoleum fragl. Er-
scheinungen auch nicht aufgewiesen hat, und weshalb es
nachträglich auch nicht einwandfrei nachzuweisen ist, dass
Magnesiumchlorid tatsächlich im Ueberschusse verwendet
worden ist. Zudem ist dieser Nachweis nach vorgehenden
Feststellungen in vorliegendem Falle überhaupt vollkommen
zwecklos, weil die magere Bimsbetonschichte zufolge
sehr erheblicher Saugfähigkeit dem darüber feucht auf-
gebrachten Steinholzgemenge selbst nicht überschüssigen
Anteil an Magnesiumchlorid entzogen haben muss, schon
weil die unter dem Bimsbeton befindlichen trockenen Beton-
decken den ersteren stets zu neuer Saugfähigkeit befähigten.
Aus diesem Grunde muss der Korkestrich bereits frühzeitig
ziemlich entwässert gewesen sein, bezw. er dürfte nachher
nicht genügende Härte und Elastizität verraten haben, weil
ihm eben Magnesiumchlorid frühzeitig in übermässiger Menge
entzogen wurde.
Vollkommen haltlos erweist sich aber die Behauptung des
Sachverständigen, dass Magnesiumchlorid mit halbwegs ge-
nügend erhärtetem mageren Bimsbeton vereint, aus diesem
Chlor zu entwickeln befähigt ist.
Es kann und muss in vorliegendem Falle angenommen
werden, dass die Bimsbetonschichten beim Aufbringen der
Steinholzschichten zumindest so weitgehend erhärtet waren,
dass die ersteren den mit Aufbringen von Steinholz verbun-
denen mechanischen Einwirkungen genügenden Widerstand
entgegensetzen konnten. In diesem Stadium des Erhärtungs-
prozesses kann aber Magnesiumchlorid mit Bimsbeton vereint,
nachweisbar Chlor nicht entwickeln, welche Entwicklung auch
dann nicht nachzuweisen ist, wenn Magnesiumchlorid mit
vollkommen frischem und feuchtem Bimsbeton vermengt wird.
Angenommen aber, dass im vorliegenden Falle durch Ver-
einigung von Magnesiumchlorid und halbwegs erhärtetem
magerem Bimsbeton trotzdem Chlor entbunden worden wäre,
muss dieses zufolge der vorhandenen Feuchtigkeit sofort zu
Salzsäure umgewandelt worden sein, die als solche doch
auch den Bimsbeton, den darunter befindlichen Beton und
den darüber befindlichen Estrich sehr erheblich zerstört, bezw.
zersetzt hätte u. z. unter Bildung von Kalziumchlorid, bezw.
unter Erweichung des Estrichs und Nachsacken des darüber

Begründet 1858

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_ Strassburg i.Ets.

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Ideen im Dienste grosser Baugenossenschaften, industrieller Werke oder öffentlicher
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. . .fällt angenehm auf, weil es direkt aus der Praxis erwachsen ist.
(„Südd. Bauzeitung“, München 1909, Nr. 44.) — Ein Urteil über Tessenow als
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ihm, wenn auch in anderer Art, weiss er seine Entwürfe mit solcher Liebe und
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... Dass er (Tessenow) bald entscheidend in die Entwicklung der
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auf den „Baumeister“ zu beziehen.
 
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