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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0030
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Von der Schuldigkeit der Eltern
ihr jetzt bcy einem oder dem anderen Kind
schon mehrers aufwcndet in Erlehrnung
einer solchen Kunst/ zu welcher es Lust hat,
wann solches aber diese seine Kunst treflich
erlehrnet, ein guter Künstler wird, so wird
es in wenig Jahren über sich kommen, und
ein solcher vermöglicherMann werden, der
da hernach in kurtzerZeit auch anderen sei-
nen Geschwistrigen entwedcrs mit Geld,
oder mit seiner Kunst kan an die Hand ge-
hen, und das an ihne gewendete leichtlich
wieder ersetzen, welches er auch in solchen
Umstanden unter einer schweren Sund zu
thun schuldig wäre: Es erweiset ja die täg-
liche Erfahrnuß, daß oft ein Kind, welches
in dem Hauß seiner Elteren das unansehn-
lichiste gewesen, hernach in der Fremde mit
Erlehrnung einer anständigen Kunst, nicht
nur seinen Geschwistrigen, sondern auch
seiner gantzen übrigen Freundschafft aufge-
holftn habe, eben also könte es auch bey
euch kommen.
Mutter: Ey so wollen wir dann in
GOttes Nahmen dem Herrn Pfarrer
folgen, und (KOtt um seine Gnad darzu
bitten.
Pfarrer: Ja dieses thut, damit ihr nicht
unter denenjenigen Eltern seyet, welche de-
renthalben aus Mangel der Versorgung
ihrer Kindern in Zeitlichen, darum in der
gröstrn Gefahr der Verdammnuß seynd.
Varter: Welches seynd dann solche El-
teren? Pfar-
 
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