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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Oth.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0040
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z6 von der Schuldigkeit der Eltern
Worzu es vaerer: Wir haben ja unseren eigenen
nicht Ne, Pfarr-Herrn in unserem Dorf deswegen,
At ihre haß selber unsere Kinder in geistlichen Sa-
kochen in der Christen-Lehr unterrichten jol-
mir le, warum sollen ww dieses thun?
lassen. ' Pfarrer: Aus js-genden Ursachen, als:
l. Alldieweilen ern Pfarr-Herr insge-
mein nicht der Zeit hat an einem Sonntag
nur mit euren jungen Fratzen umzugehen,
sondern seine Haupt-Schuldigkeit ist die
Grosse und Erwachsene in Christlichen
Glaubens-Sachen zu unterrichten, wes-
sentwegen dieselbe Stund eine Christen-
Lehr und keine Kinver-Lehr genennet wird,
ihr Elreren aber habet besser der Zut dar-
re,, indeme ihr eure Kinder selbst beständig
Tag und Nacht bey euch habet, und ihnen
also viel leichter etwas gutes beybringen
könnet, als eur Pfarr-Herr: Eben dieses
ist der Willen des Allerhöchsten, da er euch
vcur.c.n, Also saget: Docere Mo-
t.9« V r» ^i.r, EF
Lehrer eure Kinder,
wann ihr in eurem Hauß filzet / und
wann ihr auf dem Weeg wandlet/ und
wann ihr euch niederleger und aufste-
her: Und wann ihr sonsten gar keine Ge-
legenheit darzu hattet, so wäre es genug,
daß ihr eure Kinder bey eurem Tisch habet,
unter welcher Zeit ihr, wann ihr nur wol-
let , mcht wenig Gutes ihnen beybringen
töntet, dessentwegen vergleichet der König-
liche
 
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