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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Oth.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0059
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gegen ihre Rinder in Geistlichem, sf
Pfarrer: Dieses/ daß ihr die.gebühren- Vor allem
de Straf nicht allzeit nur mit Streichen «der tollen
Vornehmen sollet, sondern diese Bestraf-
furg solte in einer solchen Pern bcsiehen,^A
durch welche die Koje Sitten der Rinderen st„ffn.-g
verbesseret werden. sich bedie-
pacrer- Dieses Ware ja freylich das al- mu,
lerbeste; immassen ich wohl glaube, daß
die Elterm mit denen Schlagen allein nicht
alles bey denen Kinderen ausrichten kön-
nen : Wie aber, oder in wem solle eine sol-
che Bestrafung vorgenommen werden?
Pfarrer: Ich will euch solches gantz deut-welche da
lieh sagen, sehet also: Erstlich gcbctauf cu- t» Verde s
re Kinder wohl Achtung , was für einerr
Intugend selbe am meisten untcrworffen j^er
eyen; welches ihr eben aus ihren Ver- A^der
-rechen am leichlisten könnet abnchmen,t«nalich
alsdann aber schlaget sie nicht, sondern le-seycn.
ger ihnen eine solche Buß auf, durch wel-
che sie eine ihrem Verbrechen nach just grad
zu widrige Tugend üben müssen: Sehet ich
gebe euch dessen einige Erempel:
l. Wann ihr vermercket, daß eines aus
euren Kinderen dem Zorn ergeben seye,
und dessentwegen etwan einem aus denen
Haustgcnossencn mit Worten oder in ei-
ner bösen That eine Unbild anthue, so las-
set bcyde vor euch kommen, und also in Ge-
genwart eurer leget dem Kind auf, daß sel-
bes gleich den Beleidigten um Verzeihung
bitte, oder ihme auch die Hand küsse.
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