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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0079
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gegen ihre Linder in Geistlichem. 75
Knab käme dem Befelch nach, legte sich
auch nieder, und stellte sich schlaffend, wor-
auf dann der altere ein Messer hervor ge-
zogen, und solches dem jüngeren so tief
in den Hals gestochen, daß selber auch
gleich todt geblieben.
Sehet, meine Elteren, saget mehr eure
Kinder seyen unschuldig und verstehen die
Sach nicht, dann was ist es hernach, wan
sie dannoch unterdessen in ihrem Unver-
stand dasjenige treiben, was sie von euch
böses sehen, so werden sie gewißlich solches
auch nicht ablegen, wann sie alter werden,
absonderlich da sie von Natur zu solchem
geneigt seynd: O Elteren, glaubet doch
was ihr nicht sehet, sonderen die Beicht-
Vätter allein hören, daß viele aus euren
Kinderen sich derenthalben bey sich sechsten
und in denen Beicht-Stühlen beklagen
mit diesen Worten: Ach ich harte mein
Lebrag von dieser oder jener Gach
nichts gewust, wann ich solche nicht
von meinen Elteren gesehen oder gehö-
ret harre: So gebet dann Rechenschafft
dem Allerhöchsten wegen eurer unverant-
wortlichen Leichtfertigkeit, ihr Elteren, da
ihr solche Sachen euren Kinderen sehen
und hören lasset, welche sie, obschon noch
in der Unschuld, jedoch aber in euren Stal-
len, Kümmeren, Stadien und finsteren
Oewölberen gewiß treiben, was sie von
euch gelehrner haben, hernach aber, wann
 
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