Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bellermann, Christian Friedrich
Über die ältesten christlichen Begräbnissstätten und besonders die Katakomben zu Neapel mit ihren Wandgemälden: ein Beitrag zur christlichen Alterthumskunde — Hamburg: bei Friedrich Perthes, 1839

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.74040#0013
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Von den alten christlichen Begräbnissplätzen.

Ochon in jenen ersten Jahrhunderten, in welchen das Christenthum noch unter der
Willkühr und Versolgung heidnischer Machthaber lebte, hatten die Christenge-
meinen ihre eigenen Begräbnissplätze. Es war ihnen eine theure Glaubenspflicht,
dass die Leiber der im Glauben an Christum Entschlasenen getrennt von den
Heiden in die Erde bestattet würden. Denn dem Scheiterhaufen ihre Todten zu
übergeben, nach der vorherrschenden römischen Sitte jener Zeit, dies widerstrebte
ihrer Achtung vor dem menschlichen Leibe, als einer Schöpfung und einem Tem-
pel Gottes, so wie ihren Hoffnungen auf die Auferstehung dieses Leibes. Aber
auch ein Begräbniss in der Erde neben heidnischen Gräbern scheuten sie, nachdem
sie sich mit ihrem ganzen Leben von heidnischer Sitte und Gemeinschaft losgesagt
hatten. Dieser Abscheu vor den Heidengräbern sprach sich auch durch wiederholte
Verbote und Missbilligungen aus, wie sie zum Beispiel der spanische Bischof Mar-
tialis durch den Bischof Cyprian ') von Carthago in der Mitte des dritten Jahr-
hunderts erfuhr, wenn äussere Umstände bisweilen einen gemeinschastlichen Gebrauch
der Begräbnissorte herbeigeführt hatten.
Um ihren Todten daher eine angemessene christliche Bestattung und Ruhe-
stätte zu gewähren, mussten die Christen eigene und zwar in den ersten drei Jahr-
hunderten möglichst versteckte Oerter wählen. Aber ihr gemeinschaftlicher Glaube
und ihre daraus erwachsende Bruderliebe, genährt und erhöhet durch die glei-
che äussere Bedrängniss, bildete unter ihnen frühzeitig, wie für die Lebenden, so
auch für die Todten, ein grosses Gemeinwesen aus, wie wir es bei den Heiden
nicht finden. Die Gräber wurden nicht hie und da, etwa in den verschiedenen Be-
sitzungen der Privatpersonen, als getrennte Familiengrüfte vereinzelt angelegt, nach
heidnischer Sitte; ein jeder solcher Fall, wo er vorkam, wurde angesehen als ein
L) Cypriani epist. 67. ad clerum et plebem Hispaniarum

A
 
Annotationen