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Noch bestimmter erwähnt Augustinus ein wirkliches Darbringen der Speisen für
die Todten, wenn er mit strafenden Worten von dem unverständigen Benehmen
derjenigen redet, die auf schwelgerische Weise über den Todten trinken, und in-
dem sie den Leichnamen Mahlzeiten bereiten, über den Begrabenen sich selbst
begraben, und ihre Gefrässigkeit und Trunkenheit zu ihrem Glauben rechnen. ')
Und wenn derselbe Augustinus von seiner eigenen Mutter, der trefflichen Monica,
erzählt, dass sie nach der Sitte Africas auch in Mailand den Gräbern der Märtyrer
Brei, Brot und ungemischten Wein zutragen wollte, wovon sie durch den Bischof
Ambrosius zurückgehalten wurde, so meint er selbst, dass diese Sitte, auch wenn
sie von wahrhafter Frömmigkeit getragen würde, dennoch dem heidnischen Aber-
glauben der Parentalien sehr nahe komme:2) denn bei diesen goss man auf das
Grab der Verstorbenen Trankopfer aus. Solcher Vermischung heidnischer und
christlicher Sitten wollte endlich auch das zweite Concilium von Tours im Jahre
567, in seinem zwei und zwanzigsten Canon wehren, indem es diejenigen tadelte,
»welche am Feste der Stuhlfeier Petri den Todten Speise darbringen.» 3)
So sehen wir Todtenfeiern in mannigfaltigen Formen in der Nähe der Gräber
gehalten, und zwar gerade in den Jahrhunderten, in welchen die alten Krypten noch
ein sehr beliebter Versammlungsort der christlichen Gemeinen waren.
Was endlich das Begräbniss der Todten betrifft, so gehört hierher nur die Er-
wähnung dessen, was sich auf das gemeinschaftliche Cömeterium selbst bezieht. In
den ersten Jahrhunderten der Kirche war die Bestattung der Todten ein freier Dienst
der Liebe gewesen, dem sich ein Jeder in der Gemeine gern hingab, und wobei
man sich oft die Beispiele der frommen Väter des alten Bundes vorhielt, die ihren
geliebten Todten das Grab selbst bereitet hatten. An dem Begräbniss eines Mär-
tyrers nahm, wie wir an dem Beispiele des Polycarpus sahen, die ganze Gemeine
Theil. Nachdem aber seit dem Frieden der Kirche unter Constantin dem Grossen
die christlichen Gemeinen überall schnell und bedeutend sich mehrten, zugleich
]) Augustin, de morib. ecclesiae. Cap. 34.: Novi multos esse, qui luxuriosissime super mortuos bibant
et epulas cadaveribus exhibentes super sepultos se ipsos sepeliant et voracitates ebrietatesque suas depu-
tent religioni.
2) August. Confess. lib. VI. cap. 2.
3) Concil. Turonense II. Can. 22.: Sunt etiam, qui in festivitate cathedrae domni Petri Apostoli cibos
mortuis ofserunt.
C¥
Noch bestimmter erwähnt Augustinus ein wirkliches Darbringen der Speisen für
die Todten, wenn er mit strafenden Worten von dem unverständigen Benehmen
derjenigen redet, die auf schwelgerische Weise über den Todten trinken, und in-
dem sie den Leichnamen Mahlzeiten bereiten, über den Begrabenen sich selbst
begraben, und ihre Gefrässigkeit und Trunkenheit zu ihrem Glauben rechnen. ')
Und wenn derselbe Augustinus von seiner eigenen Mutter, der trefflichen Monica,
erzählt, dass sie nach der Sitte Africas auch in Mailand den Gräbern der Märtyrer
Brei, Brot und ungemischten Wein zutragen wollte, wovon sie durch den Bischof
Ambrosius zurückgehalten wurde, so meint er selbst, dass diese Sitte, auch wenn
sie von wahrhafter Frömmigkeit getragen würde, dennoch dem heidnischen Aber-
glauben der Parentalien sehr nahe komme:2) denn bei diesen goss man auf das
Grab der Verstorbenen Trankopfer aus. Solcher Vermischung heidnischer und
christlicher Sitten wollte endlich auch das zweite Concilium von Tours im Jahre
567, in seinem zwei und zwanzigsten Canon wehren, indem es diejenigen tadelte,
»welche am Feste der Stuhlfeier Petri den Todten Speise darbringen.» 3)
So sehen wir Todtenfeiern in mannigfaltigen Formen in der Nähe der Gräber
gehalten, und zwar gerade in den Jahrhunderten, in welchen die alten Krypten noch
ein sehr beliebter Versammlungsort der christlichen Gemeinen waren.
Was endlich das Begräbniss der Todten betrifft, so gehört hierher nur die Er-
wähnung dessen, was sich auf das gemeinschaftliche Cömeterium selbst bezieht. In
den ersten Jahrhunderten der Kirche war die Bestattung der Todten ein freier Dienst
der Liebe gewesen, dem sich ein Jeder in der Gemeine gern hingab, und wobei
man sich oft die Beispiele der frommen Väter des alten Bundes vorhielt, die ihren
geliebten Todten das Grab selbst bereitet hatten. An dem Begräbniss eines Mär-
tyrers nahm, wie wir an dem Beispiele des Polycarpus sahen, die ganze Gemeine
Theil. Nachdem aber seit dem Frieden der Kirche unter Constantin dem Grossen
die christlichen Gemeinen überall schnell und bedeutend sich mehrten, zugleich
]) Augustin, de morib. ecclesiae. Cap. 34.: Novi multos esse, qui luxuriosissime super mortuos bibant
et epulas cadaveribus exhibentes super sepultos se ipsos sepeliant et voracitates ebrietatesque suas depu-
tent religioni.
2) August. Confess. lib. VI. cap. 2.
3) Concil. Turonense II. Can. 22.: Sunt etiam, qui in festivitate cathedrae domni Petri Apostoli cibos
mortuis ofserunt.
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