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a. eine papierhandschrift zu Dresden, z. 65. die
abschrift unter den Adelungischen zu Berlin trägt
nicht die jahrzahl 1415, die Adelung in den nach-
richten von altd. handschr. 2, XX angiebt. die
ersten 52 verse fehlen.
b. die Heidelbergische n. 391 auf papier.
c. die Heidelbergische n. 316 auf papier. ‚,Fini-
tum. Anno 1477 Amberge.“ von dieser hat Be-
necke nur den anfang bis z. 606 abgeschrieben,
aus b das übrige. daher habe ich in der regel
nur eine von beiden anführen können, aufser wo
Benecke die lesart der andern mit angab,
d. die Wiener handschrift auf pergament vom
jahr 1517, die Michaeler hat abdrucken lassen,
e. die ergänzung der lücken in B. ,, 1531 11 sept.
= hab ich den defect erfilt aus aim alten buoch,
Vileicht vil falsch.‘
Unter diesen handschriften ist d etwas besser
als man erwartet; sie ist wenigstens bis ungefähr
z, 6238 aus einer guten handschrift geflossen. B und
b setzen eine gemeinschaftliche quelle voraus, in der
das gedicht schon stark verändert war: aber der
schreiber von B hat die bearbeitung fortgeführt durch
einzelne besserungen und durch erweiterung ganzer
abschnitte. die älteste handschrift A ist mit keiner
der andern näher verwandt: veränderungen, die er-
kennbar absichtlich sind, hat sie niemahls gemein mit
einer andern. so ergab sich von selbst die regel, ihr
zu folgen wo sie nicht allein steht. die regel konnte
nur dann nicht gelten, wenn A nur durch zufall mit
einer andern stimmt, oder wenn sich die echte lesart
in keiner andern als 4 erhalten hat. in diesen bei-